Instandsetzung

Instandsetzer nach §54 Mess- und Eichverordnung (Bundesrepublik Deutschland)

Die Firma Kern & Sohn GmbH ist in Besitz einer Instandsetzerbefugnis nach §54 Mess- und Eichverordnung. Die Befugnis wurde erteilt durch das Regierungspräsidium Tübingen (Eich- und Beschusswesen Baden-Württemberg).

Geeichte Waagen können somit von uns instandgesetzt und zum Zwecke des Fortbestehens der Gültigkeit der Eichung mit dem Instandsetzerkennzeichen versehen werden.

Die Befugnis erstreckt sich auf nichtselbsttätige Waagen der Genauigkeitsklasse I bis III bis zu einer Höchstlast von 10 t.

Die Befugnis gilt für alle Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland.

Im Rahmen der Befugnis können geeichte Waagen somit nach Wartung-, Reparatur- und Serviceleistung mit Fortbestehen der Eichfrist auch im gesetzlich geregelten Bereich weiter verwendet werden.

Nach erfolgter Instandsetzung erfolgt eine Meldung an die zuständige Behörde, so dass diese über die Vorgehensweise informiert ist und eine Nacheichung durchführen kann.

 

Unser Kennzeichen:  Unsere Sicherungsmarke: