Nouvelles

Des nouvelles concernant le laboratoire DAkkS de KERN



Filtrer les entrées de nouvelles:

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12

für die Bruttomasse von Seecontainern

Die internationale Seeschifffahrtsorganisation (IMO – international maritime organization) hat seit dem 01.07.2016 Änderungen am internationalen Abkommen zum Schutz des menschlichen Lebens auf See (kurz: SOLAS - Safety of Life at Sea) vorgenommen, um die Sicherheit auf See zu verbessern und Gefahren während des Seefrachttransports zu minimieren. Dies bedeutet, dass die Bruttomasse eines Containers (VGM – verifired gross mass) vor der Verladung auf ein Schiff ermittelt werden muss – ansonsten wird eine Verladung nicht mehr möglich sein. Eine Methode dafür ist, den komplett beladenen Container auf einer geeigneten Wiegestation (zertifizierte Waage der Genauigkeitsklasse 3) zu wiegen.

Die Anforderungen an die Wiegestationen sind wie folgt: 

  • Die Waagen müssen gemäß 2014/31/EU konformitätsbewertet sein
  • Laut aktuell gültigem Eichgesetz (MessEG) sind Ladungsmessungen für Schiffe derzeit nicht in der Eichverordnung (MessEV) enthalten. Eine Nacheichung ist somit nicht vorgeschrieben, empfohlen wird daher eine regelmäßige Kalibrierung der Waagen nach DAkkS. Dafür ist KERN die ideale Partner und führt diese Kalibrierungen gerne für Sie durch.
  • International einheitliche Regelungen zur Übermittlung und zur Frist der Übermittlung der VGM sind nicht vorgegeben

 

Stand dieser Informationen ist Juli 2016.